Wir beraten je nach Schadstoff und baulichen Gegebenheiten individuell und betreuen
Sie durch alle Bauphasen bis hin zur nachhaltigen Sanierung.
• Telefonische Befragung
• Inspizierung vor Ort
• Messen und -erfassen
• Proben entnehmen
• Auswertung
• Erstellung Gutachten
• Sanierungskonzepte
• Anleitung und Überwachung der Maßnahmen
• Schutzeinrichtungen
• Freimessungen
Wasserschäden
Schimmelpilze (in Raumluft oder Material)
Holzschutzmittel und Biozide
Brandschäden, PAK, Chloride
Flüchtige Organische Verbindungen (VOC)/Lösemittel
Gebäude Schadstoffe
Formaldehyd
Schwarzstaubablagerungen („Fogging“)
• Schadenaufnahme zur Einstufung von Schadenausmaß und gesundheitsgefährdendem Potential
• ein entsprechendes Sanierungskonzept
• das Aufstellen und die Anleitung von geeigneten Fachfirmen
• die Sanierungsbegleitung und -überwachung
• Kontrollmessungen und abschließende Sanierungsdokumentation
EICHHORN Gebäudeanalytik berücksichtigt bei Sanierungen unter
anderen folgende Richtlinien und Regelwerke:
• Die Gefahrstoffverordnung
• Die Biostoffverordnung
• Die TRGS 524 beziehungsweise die Verordnung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen BGR 128
• Gegebenfalls die TRGS 521 „Faserstäube“ beziehungsweise die TRGS 519 „Asbest“
• Die VDS-Richtlinie 2357 der Brandversicherer
• Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen
• Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Schimmelpilze in Innenräumen; Bewertung, Qualitätsmanagement
• PCP-Richtlinie in der Fassung vom Oktober 1996