Wir beraten je nach Schadstoff und baulichen Gegebenheiten individuell und betreuen
Sie durch alle Bauphasen bis hin zur nachhaltigen Sanierung.
Wasserschäden
Schimmelpilze (in Raumluft oder Material)
Holzschutzmittel und Biozide
Brandschäden, PAK, Chloride
Flüchtige Organische Verbindungen (VOC)/Lösemittel
Gebäude Schadstoffe
Formaldehyd
Schwarzstaubablagerungen („Fogging“)
• Schadenaufnahme zur Einstufung von Schadenausmaß und gesundheitsgefährdendem Potential
• ein entsprechendes Sanierungskonzept
• das Aufstellen und die Anleitung von geeigneten Fachfirmen
• die Sanierungsbegleitung und -überwachung
• Kontrollmessungen und abschließende Sanierungsdokumentation
EICHHORN Gebäudeanalytik berücksichtigt bei Sanierungen unter
anderen folgende Richtlinien und Regelwerke:
• Die Gefahrstoffverordnung
• Die Biostoffverordnung
• Die TRGS 524 beziehungsweise die Verordnung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen BGR 128
• Gegebenfalls die TRGS 521 „Faserstäube“ beziehungsweise die TRGS 519 „Asbest“
• Die VDS-Richtlinie 2357 der Brandversicherer
• Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen
• Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Schimmelpilze in Innenräumen; Bewertung, Qualitätsmanagement
• PCP-Richtlinie in der Fassung vom Oktober 1996